Allgemeine Geschäftsbedingungen der AutoDo GmbH
Geltungsbereich der AGB
1.1 Die AutoDo GmbH (nachfolgend AutoDo) erbringt ihre Leistungen unter Zugrundelegung ihrer nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Bei Nutzung der AutoDo Standardsoftware (Software as a Service) gelten vorrangig die in § 1 genannten Regelungen.
1.2 AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn AutoDo solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB von AutoDo unter Verzicht auf AGB des Kunden.
Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn AutoDo sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB von AutoDo.
1.3 Unabhängig davon gilt vorrangig vor den Regelungen der AutoDo AGB immer eine im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarung der Vertragspartner, soweit sie von einer Regelung dieser AGB abweicht.
1.1 Leistungen
1.1.1 AutoDo bietet Fahrzeugvertriebsorganisationen einen Online-Zugang zu verschiedenen Applikationen zur Unterstützung des Fahrzeugvermarktungsprozesses von der Buyback-Planung bis zur Fahrzeugauslieferung. Der detaillierte Leistungsgegenstand, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen ergeben sich vorrangig aus dem Inhalt der konkreten Auftragserteilung.
AutoDo stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in ihrem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit.
1.1.2 Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
1.1.3 AutoDo kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. AutoDo wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.
1.2 Nutzungsumfang
1.2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastruktur-Leistungen im jeweiligen Rechenzentrum, erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AutoDo.
1.2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
1.2.3 AutoDo ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
1.2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde AutoDo auf Verlangen unverzüglich sämtliche verfügbare Angaben zur Geltend-machung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
1.2.5 AutoDo kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann AutoDo den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. AutoDo hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann AutoDo nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
1.2.6 Der Anspruch von AutoDo auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
1.2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangs-berechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
1.2.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle E-Mail-Anfragen an die AutoDo Applikationen, die von nicht verifizierten Kontaktformularen, z.B. den Fahrzeugbörsen eingehen, oder keine direkte Fahrzeuganfrage enthalten (z.B. unaufgeforderte Angebote oder E-Mails, die Viren enthalten könnten), durch AutoDo unwiederbringlich gelöscht werden.
1.3 Verfügbarkeit, Leistungsmängel
1.3.1 Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
1.3.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung von AutoDo gem. § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen, es sei denn, AutoDo handelt arglistig.
1.4 Datenschutz
1.4.1 Soweit AutoDo auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiterin tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. AutoDo wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit AutoDo die Details für den Umgang von AutoDo mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.
1.4.2 Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes AutoDo von Ansprüchen Dritter frei.
1.4.3 Für das Verhältnis zwischen AutoDo und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit AutoDo etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihr zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme von AutoDo durch die betroffene Person. AutoDo wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.
1.4.4 AutoDo gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
oder in einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts
anderes vereinbart ist.
1.5 Pflichten des Kunden
1.5.1 Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen
sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch
Dritte zu
schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
1.5.2 Der Kunde ist verpflichtet, AutoDo von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von AutoDo.
1.5.3 Die Erkennung, Aufbereitung und Freigabe zur Veröffentlichung der durch Vorsysteme übermittelten oder manuell angelegten Fahrzeugdaten durch AutoDo erfolgt im Interesse des Kunden vollautomatisch. Der Kunde ist verpflichtet, etwaig aufbereitete Daten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Einwände gegenüber AutoDo zu erheben. Wünscht der Kunde die neu eingestellten und/oder veränderten Fahrzeugdaten bereits vor Veröffentlichung zu prüfen, so muss hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
AutoDo haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil Inserate ohne Zutun von AutoDo abgeändert erscheinen. AutoDo haftet nicht, wenn Inserate zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Zutun von AutoDo gelöscht werden. AutoDo übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen, weil Inserate nicht oder nicht vollständig zu den Partnerbörsen übermittelt werden.
1.5.4 Die AutoDo Applikationen übermitteln lediglich Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen oder importierten Daten einschließlich Bilder, Logos und sonstiger graphischer Vorlagen zu überprüfen. Gleiches gilt für den Rechteerwerb hinsichtlich dieser Daten.
AutoDo ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht, ob sie geeignet sind, den mit dem Inserat verfolgten Zweck zu erreichen.
Der Kunde stellt AutoDo von jeglicher Haftung in Bezug auf Urheber- und sonstige Nutzungsrechte Dritter frei, die etwaig durch die Veröffentlichung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten verletzt werden.
AutoDo haftet nicht dafür, dass die veröffentlichten Daten ohne ihr Zutun und/oder Genehmigung weitergegeben, geändert, vervielfältigt, genutzt, gelöscht oder in anderer Form bearbeitet werden. Insbesondere ist AutoDo nicht dafür verantwortlich, dass die im Auftrag des Kunden an Partnerbörsen übermittelten Daten von dort aus aufgrund der vom Kunden selbst eingeräumten Rechte an Dritte - bspw. Webcrawler oder Suchmaschinen - weitergegeben werden. Der Kunde stellt AutoDo insofern von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der unerlaubten Weitergabe und/oder Veränderung entstehen, ausdrücklich frei.
1.5.5 Der Kunde hat von AutoDo zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.
1.6 Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
1.6.1 Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. AutoDo bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
1.7 Störungsmanagement
1.7.1 AutoDo wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 1.7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
1.7.2 AutoDo wird während ihrer üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm AutoDo den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
1.7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird AutoDo entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
a) Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen
Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software,
unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem
nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
b) Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen,
der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden
mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
c) Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den
sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden von AutoDo nur nach den dafür getroffenen
Vereinbarungen behandelt.
Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird AutoDo unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt AutoDo dies dem Kunden unverzüglich mit.
Sonst wird AutoDo entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
1.7.4 AutoDo wird dem Kunden ihr vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen.
Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und AutoDo bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
1.8 Kundensupport
1.8.1 Vertragliche Leistungen
AutoDo stellt einen Kundensupport zur Verfügung. Dieser bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten.
1.8.2 Annahme und Bearbeitung von Anfragen
Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber AutoDo fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses gegenüber AutoDo benannte Personal Anfragen an den Kundensupport zu richten. Der Kundensupport nimmt solche Anfragen per E-Mail (Ticketsystem) und Telefon während der üblichen Supportzeiten von AutoDo entgegen.
Der Kundensupport wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Der Kundensupport kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch den Kundensupport nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird AutoDo – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihr hergestellter Software.
Weitergehende Leistungen des Kundensupports, etwa andere Ansprechzeiten und Fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze von AutoDo vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.
1.9 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
1.9.1 Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Soweit nichts anderes geregelt ist, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
1.9.2 Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich, per Kontaktformular oder per E-Mail an team@support.autodo.eu zu erfolgen.
1.9.3 Jeder Partei steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zu. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt und ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät. AutoDo ist in den vorgenannten Fällen auch berechtigt, zunächst den Zugang zu den bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern.
1.9.4 Für den Fall der Wiederaufnahme der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien nach erfolgter Vertragsbeendigung ist AutoDo berechtigt eine erneute Einrichtungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu verlangen.
1.9.5 Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird AutoDo den Kunden dabei unterstützen, es gilt Ziffer 10.5 entsprechend. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.
2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen von AutoDo berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
AutoDo kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert AutoDo die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation, nach Absprache, mit der Rechnung.
2.2 Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit werden dem Kunden von AutoDo spätestens 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung bei AutoDo schriftlich eingegangen sein.
Nimmt der Nutzer die Leistungen von AutoDo nach Inkrafttreten der Preisänderung weiterhin in Anspruch, erklärt er sich mit der Preisänderung einverstanden. Die Abrechnung erfolgt dann auf der Grundlage der geänderten Preise.
2.3 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 10 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates erfolgt die monatliche Abbuchung am ersten Banktag nach Rechnungslegung.
2.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen Zahlungs-forderungen von AutoDo nicht berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
2.5 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
2.6 AutoDo behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.5 Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich AutoDo das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller ihrer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
AutoDo ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann AutoDo nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt von AutoDo, außer AutoDo hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch AutoDo.
Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass AutoDo vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungs-halber an den AutoDo ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte von AutoDo die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird AutoDo auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
2.7 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
2.8 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann AutoDo vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. AutoDo ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
2.9 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber AutoDo zu erfüllen, kann AutoDo bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird AutoDo frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
2.10 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass AutoDo die Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
3.1 Der Kunde und AutoDo benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und AutoDo erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner.
Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, AutoDo soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von AutoDo zur Verfügung steht.
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von AutoDo unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
3.4 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare und Verfahren von AutoDo verwendet.
3.5 Der Kunde wird AutoDo bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche von AutoDo gegen Vorlieferanten.
3.6 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen.
Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und für als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheim-haltungsmaßnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt für sonstige bei Vertragsdurchführung erhaltene Informationen oder Gegenstände.
Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
3.7 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
4.1 Wenn eine Ursache, die AutoDo nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
4.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann AutoDo auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
4.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von AutoDo vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von AutoDo innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde AutoDo den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Gerät AutoDo mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von AutoDo beruht.
4.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von AutoDo zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
5.1 AutoDo leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von AutoDo von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung. Gleiches gilt bei nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern. Dies gilt auch bei Schäden aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ansprüche wegen Mängeln bestehen ebenfalls nicht bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 7 ergänzend.
5.2 Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt.
Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AutoDo, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch AutoDo führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
5.3 Rückgriffsansprüche bei Verträgen über digitale Produkte gemäß § 327u BGB bleiben von den Ziffern 5.1 und 5.2 unberührt.
Macht ein Abnehmer gegenüber dem Kunden einen etwaigen Anspruch geltend, der zu einem Rückgriffsanspruch führen kann, wird der Kunde AutoDo unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch und die für dessen Beurteilung notwendigen sowie nützlichen weiteren Informationen in Kenntnis setzen. Der Kunde wird AutoDo die Möglichkeit verschaffen, den vom Abnehmer des Kunden geltend gemachten Anspruch zu befriedigen, außer soweit dies für den Kunden unzumutbar ist. Der Kunde und AutoDo werden sich mit dem Ziel abstimmen und zusammenarbeiten, einen berechtigten Anspruch des Abnehmers des Kunden möglichst aufwands- und kostengünstig zu befriedigen.
5.4 AutoDo kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
a) sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 3.2, 3.3, 3.4 und 6.2) anfällt.
6.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet AutoDo nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
AutoDo haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 5.1 Satz 1 gilt entsprechend.
6.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von AutoDo seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich AutoDo. AutoDo und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er AutoDo angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
6.3 Werden durch eine Leistung von AutoDo Rechte Dritter verletzt, wird AutoDo nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn AutoDo keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
6.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 5.2. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 7 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von AutoDo gilt Ziffer 5.3 entsprechend.
7.1 AutoDo haftet dem Kunden stets
a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die AutoDo, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
7.2 AutoDo haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den hälftigen Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der hälftigen Vergütung pro Vertragsjahr. Für die Verjährung gilt Ziffer 5.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 7.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
7.3 Aus einer Garantieerklärung haftet AutoDo nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 7.2.
7.4 Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet AutoDo nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von AutoDo tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung von AutoDo vereinbart ist.
7.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen AutoDo gelten Ziffern 7.1 bis 7.4 entsprechend. Ziffern 4.3 und 4.4 bleiben unberührt.
8.1 Der Kunde wird mit AutoDo datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen.
9.1 Alle von AutoDo geschaffenen oder aufgearbeiteten Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme, Bilder und Logos sind nach dem Urheberrecht gesetzlich geschützt und unterliegen dem ausschließlichen Nutzungsrecht von AutoDo. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch AutoDo gestattet. Davon ausgenommen ist die Neu- und Gebrauchtwagenübersicht der eigenen Fahrzeuge, die jeder Kunde in seine eigene Homepage ohne Rücksprache mit der AutoDo GmbH einbauen darf.
9.2 Die von AutoDo gestalteten Inserate werden geistiges Eigentum von AutoDo. Sie dürfen ohne Zustimmung von AutoDo, die der Textform bedarf, weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit auf anderen Websites oder in anderen Medien weiterverarbeitet werden. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch AutoDo gestattet.
10.1 Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
10.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3 AutoDo behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen unter Beachtung der Interessen von AutoDo für den Kunden zumutbar sind. Die Bekanntgabe erfolgt schriftlich oder per E-Mail und durch Veröffentlichung der AGB im Internet auf den Seiten von AutoDo. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen AutoDo und dem Kunden bestehenden Nutzungsvertrags, sofern der Kunde der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Das Unterlassen des Widerspruchs gilt mithin als Zustimmung zur Änderung des bestehenden Nutzungsvertrags. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist AutoDo berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs zu kündigen.
10.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.
10.5 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von AutoDo. AutoDo kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
Stand: August 2024
Die AutoDo GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen für Automobilhersteller und -händler. Als kompetenter Beratungs- und Lösungspartner erleichtert AutoDo alle Fragen des softwaregestützten Neu-/Gebrauchtwagen-Management und -Verkaufs.
©2024 by AutoDo GmbH.
Alle Rechte vorbehalten.
AutoDo GmbH
Otto-Hahn-Straße 3
31303 Burgdorf
+49 5136 9755 100Montag bis Freitag 9:00 - 16:00 Uhr